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Allgemein
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Auspuff
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Zylinder
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ABE / E-Zeichen
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1.
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Was ist eine ABE?
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A llgemeine B etriebs E rlaubnis
Bei Teilen mit einer ABE, sind diese speziell für ein Fahrzeug eintwickelt und es ist keine TüV-Vorführung, bzw. Eintragung notwendig. Bei den normalen ABEs muss jedoch die ABE-Bescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.
Nicht so bei der EG-ABE -> E-Zeichen. Hier ist das bloße Zeichen auf dem geprüften Teil ausreichend. Da das aber nicht jedem Ordnungshüter bekannt ist, empfehlen wir (ohne Garantie) das folgende Blatt mitzuführen. "Dieses Bescheinigung bescheinigt, das keine Bescheinigung notwendig ist". Hier als PDF.
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2.
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Was ist ein E-Zeichen?
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... auch EG-ABE genannt. Es gibt E-Zeichen für
E1 ECE-Richtlinien und für e1 EWG-Richtlinien.
Hierbei steht 1 für Deutschland, Frankreich wäre 2, Italien wäre 3 und Holland wäre 4 ...
Diese Genehmigungszeichen dokumentieren, dass für die so gekennzeichneten Einrichtungen der Nachweis für die Einhaltung technischer Mindestanforderungen erbracht wurde. Die Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Zeichen sind in der jeweiligen Vorschrift festgelegt, die der Genehmigung zugrunde lag.
Viele Auspuffanlagen werden inzwischen ohne E-Zertifikat ausgeliefert. Hier ist das bloße Zeichen auf dem geprüften Teil ausreichend. Da das aber nicht jedem Ordnungshüter bekannt ist, empfehlen wir das folgende Blatt mitzuführen. "Diese Bescheinigung bescheinigt, das keine Bescheinigung notwendig ist". Hier als PDF.
Die meisten Teile haben einen E-Pass nur in Verbindung mit einem bestimmten Fahrzeug, so ist z.B. ein Auspuff mit einer Zulassung für eine SR2000, auf einer SR2000 DiTech illegal.
Die Auspuffanlagen die wir mit E-Zeichen anbieten sind gedrosselt. Die häufigste Drosselung in Auspuffanlagen ist eine Querschnittsverengung im Krümmer oder Dämpfer. Ein Betrieb einer solchen gedrosselten Auspuffanlage mit einem getunten Motor, bringt nicht nur erhebliche Leistungseinbußen mit sich, sondern kann auch erhebliche Schäden durch Überhitzung zur Folge haben.
Das entfernen der Drosselung führt natürlich zum Verlust der ABE und den damit allgemein bekannten Folgen: Verlust des Versicherungsschutzes, Probleme mit der Polizei, KBA, etc.
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3.
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Muss ich meinen E-Pass immer dabei haben?
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NEIN:
entsprechende Dokumente: PDF1 PDF2
"... nach den Vorschriften des § 21a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden im Ver-fahren der Erteilung von Betriebserlaubnissen Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die nach den international harmonisierten Vorschriften der EG oder ECE erteilt wurden.
Diese Grundlage findet auch im § 19 Abs. 3 Nr. 2 Anwendung. Danach erlischt die Betreiebser-laubnis eines Fahrzeugs nicht, wenn bei einer Änderung oder dem Anbau von Teilen für diese eine der o.g. internationalen Genehmigungen erteilt wurde und eventuelle Einschränkungen oder Anbauanweisungen beachtet sind.
Nach den für die Erteilung von EG-Typgenehmigungen für Austausch-Schalldämpfer anzuwen-denden EG-Richtlinien müssen die Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer besonderen Übereinstimmungsbescheinigung ist in diesen Fällen nicht gefordert.
Nach § 19 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 StVZO ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn der Austausch-Schalldämpfer nach einer EG-Richtlinie genehmigt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass Austausch-Schalldämpfer nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden dürfen. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht gefordert... "
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4.
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Muss ich einen Auspuff mit E-Zeichen beim TÜV eintragen lassen?
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Bei Teilen mit einer ABE, sind diese speziell für ein Fahrzeug eintwickelt und es ist keine TüV-Vorführung, bzw. Eintragung notwendig. Bei den normalen ABEs muss jedoch die ABE-Bescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.
Viele Auspuffanlagen werden inzwischen ohne E-Zertifikat ausgeliefert. Hier ist das bloße E-Zeichen auf dem geprüften Teil ausreichend. Da dies aber nicht jedem Ordnungshüter bekannt ist, empfehlen wir das folgende Blatt mitzuführen. "Diese Bescheinigung bescheinigt, das keine Bescheinigung notwendig ist". Hier als PDF.
Die meisten Teile haben eine ABE nur in Verbindung mit einem bestimmten Fahrzeug, so ist z.B. ein Auspuff mit einer ABE für eine SR2000, auf einer SR2000 DiTech illegal.
Möchte man diesen Auspuff trotzdem auf einer DiTech fahren, ist eine TüV-Vorführung notwendig. Dieser Termin kann natürlich weitere Prüfungen wie Leistungs- und Abgasmessungen nötig machen.
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